Shoa Leugnung und Piraten

Sei die öffentlich geäußerte Leugnung eines Völkermords auch falsch, verquert und unverständlich, so sollte sie doch immer straffrei bleiben. Eine geschichtliche Wahrheit bedarf keines gesetzlichen Schutzes; eine falsche Tatsachenbehauptung verdient keine rechtliche Restriktion.“ [1]

Dieses Recht auf freie Meinungsäusserung beruht auf der Überzeugung, daß sich in einer offenen Diskussion und in einer demokratischen Gesellschaft die richtigen Argumente und damit die Vernunft durchsetzen wird. Nur so kann gesellschaftlicher Fortschritt und Aufklärung stattfinden. Wird allerdings von Staats wegen vorgeschrieben, was die richtige Meinung zu sein hat, findet keine Diskussion und damit kein gesellschaftlicher Fortschritt und keine Aufklärung mehr statt.“[2]

Warum sind Menschen, die das Leugnen der Shoa erlauben lassen wollen, eigentlich so Obsessiv?

Warum sind sie Verlogen und sprechen das, was sie wollen, nicht direkt an?

Welch einen Verdorbenen Charakter muss ein Mensch haben, in einem Antrag zum Erlauben des Leugnens der Shoa ihre Opfer zu Erniedrigen, indem er die Singularität dieser Tat Leugnet?

Für mich beantwortet sich die Frage so: es geht um Menschen, die nicht Teil haben an den Ideen der Piratenpartei, aber Mitglieder der Piratenpartei sind.

…I scrutinize every word, memorize every line“

Ich habe selten Lust, meinen Geist mit den Auswürfen des „Ich bin kein Nazi, will aber nicht in den Knast dafür Kommen, wenn ich Juden sage, das sie lügen“ Mobs zu beschmutzen.

Diesmal geht es nicht anders.

Nach Neumünster und dem Deutlichen Zeichen der Piratenpartei gegen das Leugnen der Shoa dort dachte ich, jene, die die Freigabe der Verleumdung fordern wären aus der Piratenpartei verschwunden. Leider ein Fehlschluss.

Also, alles auf Anfang, alles von Vorne.

Es gibt vieles, was in der Diskussion über das Erlauben der Shoa Leugnung unerträglich ist.

Sätze wie die obenstehenden, zeigen mir, das jene, die, getarnt als Kämpfer für die Meinungsfreiheit, das hohe fest der Lüge und Verleumdung feiern wollen, an Schäbigkeit im denken kaum zu Überbieten sind.

Zu schreiben, das „sich in einer offenen Diskussion“ über die Shoa sich  die „richtigen Argumente und damit die Vernunft durchsetzen“ werden, ist obszön, den es offenbart, das der Autor die historische Wahrheit über das stattfinden der Shoa für ein Diskutierbares Gut hält.

Über die Shoa kann es niemals eine „offenen Diskussion“ geben. Jede „offenen Diskussion“ impliziert die Möglichkeit, das die Seite der Leugner Recht haben könnte. Sie haben aber, zu Keiner Zeit und an keinem Ort Recht. Wer eine „offenen Diskussion“ über die Shoa fordert, trägt in sich den Samen des Leugners, er will Leugnen, traut sich aber nicht.

Wer will den ernsthaft annehmen, das es eines  Arguments bedarf, um die Realität der Shoa als Teil der Geschichte zu Begründen?

Für Historische Wahrheiten existieren keine Argumente außerhalb ihrer Selbst.

Wer nach Argumenten zur Begründung der Fakten der Shoa verlangt  „damit die Vernunft“  obsiegt, der ist an  Erkenntnis und Erkenntnisgewinn selber nicht Interessiert.

Welche Erkenntnis und welchen Erkenntnisgewinn ziehe ich daraus, mit Menschen darüber zu diskutieren, wie viele Menschen in die Gaskammern gepasst haben?

Welche Erkenntnis und welchen Erkenntnisgewinn ziehe ich daraus, mit Menschen darüber zu diskutieren, wie viele Leichen in den Krematorien pro stunde verbrannt werden konnten?

Welche Erkenntnis und welchen Erkenntnisgewinn ziehe ich daraus, mit Menschen darüber zu diskutieren, wie viele Kubikmeter Asche die Krematorien ausgespuckt haben?

I spit it once, refuel and re-energize and rewind“

Gesellschaftlicher Fortschritt und Aufklärung “ kann sich nicht anhand des Infragestellens der Fakten der Shoa entwickeln.

Hier geht es einzig um die Frage nach Vernunft oder Barbarei.

Aufklärung im sinne von durch den Erwerb neuen Wissens Unklarheiten zu beseitigen, Fragen zu beantworten, Irrtümer zu beheben hat nichts mit einen Streben, die Shoa Diskutierbar zu machen und damit Beliebigkeit anheimzustellen, zu tun.

Kann ich durch das Leugnen der Shoa neues wissen erwerben? Nein.

Kann ich durch das Diskutieren der Höhe der Leichenberge Offene Fragen Beantworten? Sicher nicht.

Kann ich, wenn ich eine Historische Wahrheit als solche negiere, Irrtümer beheben? Niemals.

Zu Letzt die Anmaßung, das das Wissen über die Historische Realität der Shoa eine von „Staats wegen“ vorgeschriebene „richtige Meinung“ sei. Das wissen über die Shoa war, ist und wird nie eine Meinung sein. Eine Meinung ist beliebig, austauschbar und verhandelbar.

…I give sight to the blind, my insight to the mind“

All dies ist die historische Tatsache über Art, Umfang und ausmaß der Shoa  nicht. Sie ist nicht beliebig, verhandelbar und nicht  austauschbar.

Wer dies aber Wünscht, hat in der Auseinandersetzung um  Vernunft und Barbarei eindeutig Position gegen die Vernunft und die Menschlichkeit bezogen.

In Deutschland ist nicht das Leugnung von Völkermord strafbar, sondern nach Paragraph 130 zur Volksverhetzung die Billigung, Leugnung, Verharmlosung oder Rechtfertigung der NS-Verbrechen unter Strafe gestellt.

Ergo will der zweite Antragsteller etwas erlauben lassen, was in dem Wortlaut des Antrags und seiner Begründung gar nicht vorkommt.

Denn wenn Mensch nur z.B. das Leugnen des Völkermordes an den Tutsi erlauben lassen will: das steht in Deutschland nicht unter strafe!

Nein, dem Antrag geht es in sich selber schon um die Demütigung der Lebenden Juden durch die Leugnung der Singularität der Shoa und den so Offenbarten Willen des Autors, selber die Shoa, wenn nicht zu leugnen, so doch zu Verharmlosen.

Die Shoa diente keinem militärischen, keinem ökonomischen und keinem anderen Zweck als dem, den antisemitischen Wahn der Deutschen zu befriedigen. Damit steht sie ohne Vergleich in der abstoßenden Geschichte der Massen- und Völkermorde.

Der Satz „Sei eine Meinung auch verquert, unbegründet oder haltlos, so sollte sie doch immer straffrei bleiben.“ hat keinen Gedanken und nichts richtiges an und in sich.

…I exercise my right to express when I feel it’s time“

Im Grundgesetz steht, nicht ohne Grund, in Art 1.1 das Bekenntnis, das die Würde des Menschen unantastbar ist. Dies gilt noch vor dem Bekenntnis zu den Menschenrechten. Würde oder Menschenwürde sind eigentlich keine Rechtegriffe, dennoch ist sie in unserem Land der oberste Wert schlechthin, von dem alle anderen abgeleitet werden können.

Wenn ich einem anderen Menschen sage, er ist ein Schwein, ist das eine Beleidigung. Wenn ich einem Menschen, durch Äußerung oder Tat, seine Qualität als Mensch abspreche, ist das ebenfalls beleidigend. Wenn es der Staat tut, regen wir uns zu Recht auf, dass Art. 1.1 GG verletzt wird.

Wenn ich einen Fakt wie die Shoa leugne, verharmlose oder sogar begrüße, was tue ich dann? Ich spreche den Menschen, die dabei ermordet und gequält wurden ihre Würde, ihre Qualität als Mensch ab.

Wenn ein Mensch behautet, die Gräueltaten der Shoa seien nur Erfindungen oder den Deutschen angehängt worden, dann spricht er den Menschen, die auf dem Altar des antisemitischen Wahns geopfert wurden ihre Menschenwürde ab.

Die ist eine im Kern Unmenschliche Anmaßung die mit keiner Rechtfertigung der Welt gutheißen werden kann.

Unter Umständen nicht Persönlich, aber durch seine Haltung, die das Recht auf Lüge über das Recht auf Würde stellt!

Die Opfer der Shoa wurden nicht Opfer, weil sie etwas getan oder nicht getan hatten, sondern weil sie aus puren, dummen Antisemitismus zu Nichtmenschen erklärt wurden, für die allgemein gültige Maßstäbe nicht mehr galten.

…It’s just all in your mind, what you interpret it as“

Wenn jemand die Shoa in Zweifel zieht, dann ist das eine Lüge, wenn es aus intellektueller Schlichtheit geschieht, gegebenenfalls ein Irrtum.

Nun mag es ja ein Gewohnheitsrecht auf Irrtum zu geben, aber es gibt sicherlich kein Grundrecht oder Menschenrecht auf Lüge. Es sei den, mein Exemplar des GG ist veraltet.

Das sieht übrigens auch das Bundesverfassungsgericht so und hat Präzisiert, Lügen grundsätzlich nicht dem Schutz der Meinungsfreiheit Unterligen.

Diese Unterscheidung ist aber im Umgang mit der Leugnung der Shoa existentiell.

Das Leugnung der Shoa als Meinung zu bezeichnen würde das Lügen unter den Schutz der Meinungsfreiheit stellen.

Meinungsäußerungen lassen sich nicht beweisen und müssen auch nicht beweisen werden, den sie sind Teil einer Persönlichen Einstellung.

Wenn man eine Lüge in den Rang einer Meinung erhebt und dies ist an sich schon verkehrt, macht man die Leugnung der Shoa zu einem verhandelbaren Punkt unter vielen.

…I say to fight, you take it as I’mma whip someone’s ass“

Manchmal frage ich mich, warum es 67 Jahre nach der Militärischen Niederlage der, die Shoa Vollziehenden Deutschen, noch soviel Deutsche gibt, die anscheinend bedauern, das die Shoa gescheitert ist.

Das es 67 Jahre nach der Militärischen Niederlage der, die Shoa Vollziehenden Deutschen, noch so viele Deutsche gibt, die nichts lieber wollen, als Juden, durch das anzweifeln der Realität der Shoa, als Lügner, Verbrecher oder was auch immer zu beschimpfen.

Ich frage mich, warum es 67 Jahre nach der Militärischen Niederlage der, die Shoa Vollziehenden Deutschen, noch soviel Deutsche gibt, denen es Freude bereitet, durch die Forderung, das Leiden von Juden in der Zeit der Shoa diskutierbar zumachen, heute Lebende Juden zu quälen.

Ich war nie Anhänger einer These, die behauptet, Deutsche seien von Natur aus Antisemiten, vulgo Judenfeinde. Es gibt Tage, da zweifele ich an mir und meiner Einstellung.

Was mich da freut ist, von Menschen in der Piratenpartei umgeben zu sein, die nicht bereit sind, die Unmenschlichkeit hinter dem Ansinne, die Leiden von Menschen Diskutierbar zu machen, hinzunehmen.

Alle Zwischenüberschriften aus Eminem – „Mosh“ http://www.dailymotion.com/video/xhco8h_eminem-mosh_music

[1] PA033 Leugnung von Völkermord nicht unter Strafe stellen http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA033 

[2] PA021 Streichung der Absätze 3 und 4 des §130 STGB (Straftaten unter dem Nazi-Regime)… http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA021

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8 Kommentare - “Shoa Leugnung und Piraten”

  1. Rick, Hamburg Says:

    Ich teile Deine Empörung vollkommen, dass auf dem kommenden Bundesparteitag der Piraten erneut versucht werden soll, die Shoa-Leugnung zu legalisieren – mit dem vorgeschobenen „Argument“ von Meinungsfreiheit. Unerträglich!

    Unser letzter Bundesparteitag Ende April 2012 in Neumünster hatte doch einstimmig beschlossen:

    „Die Piratenpartei Deutschland erklärt: Der Holocaust ist unbestreitbarer Teil der Geschichte. Ihn unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit zu leugnen oder zu relativieren widerspricht den Grundsätzen der Partei.“ [1]

    Offenbar reichte diese eindeutige Positionierung leider nicht aus, uns vor weiteren Initiativen einzelner Mitglieder zu schützen, die die Strafandrohung für Volksverhetzung aus dem Strafgesetzbuch [2] entfernt sehen wollen.

    Es ermutigt mich aber, dass für unseren nächsten Bundesparteitag Ende November ein Antrag vorliegt, die Satzung der Piratenpartei um eine klare Unvereinbarkeitserklärung zu ergänzen. [3] Im Liquid-Feedback hat das Meinungsbild dazu bereits eine überwältigende Zustimmung von 93% erfahren. [4]

    Lasst uns das in Bochum so beschließen!

    Herzliche Piratengrüße

    Rick aus Hamburg

    [1] http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.1/Protokoll#Sonstige_Antr.C3.A4ge
    [2] http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html
    [3] https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/S%C3%84A008
    [4] https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/2842.html

  2. Gedanken Says:

    Dass über die Ablehnung der Holocaustleugnung erst per Mehrheitsdiktat entschieden werden muss, spricht Bände über diese Partei. Es zeigt nur einmal mehr, wie „ideologiefreie“ Strukturen, die auf das Recht bestehen, „wahlweise links oder rechts überholen zu können“ (sinng. Zitat Pressesprecher KV Köln) im parlamentarischen Rahmen.
    Die Mehrheitsentscheidung ist eine Machtentscheidung über die öffentliche Positionierung der Partei. Sie ändert hingegen nichts an der Meinung, selbst wenn es eine Minderheit ist. Dass diese Minderheit in der Partei sein kann, bedeutet soziale Integration dieser Menschen. Dort liegt der Fehler. Das Mehrheitsvotum sagt bei den Piraten zudem lediglich aus, dass die Mehrheit aller im LQFB Bereich Aktiven gestimmt hat. Bei 500 Leuten, die für die Unvereinbarkeitserklärung gestimmt haben, ist keine Aussage über die 29500 anderen Piraten. Die Mehrheiten der Piratenpartei sind eine Illusion.

  3. NineBerry Says:

    @Gedanken

    Wir hatten auf dem letzten Bundesparteitag einen EINSTIMMIGEN Beschluss. Dass solche Anträge gestellt werden, sagt nur eines über die Piratenpartei aus: Dass das Stellen solcher Anträge für einzelnen Mitglieder technisch/organisatorisch möglich ist.

    Ich könnte auch einen Antrag einstellen, die Piratenpartei solle sich dafür einsetzen, die Sonne grün an zu malen. Beide Anträge hätten die gleiche (nämlich nahe 0) Aussicht auf Erfolg, überhaupt diskutiert und die gleiche Aussicht (nämlich 0) auf Erfolg, auch nur ein paar mehr als eine Hand voll Stimmen zu bekommen,

  4. NineBerry Says:

    Nur der Vollständigkeit halber und es hat nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun: In manchen Situationen haben Menschen sogar das gesetzlich garantierte Recht, Lügen zu dürfen.

    Lügen ist nicht immer schlecht. Es kann ein wichtiges Werkzeug zum Ausgleich unterschiedlicher Machtverhältnisse sein.

    Danke für die Aufmerksamkeit

  5. NineBerry Says:

    In dem Beitrag fehlt der eigentliche Grund, wieso die Leugnung der Verbrechen im Dritten Reich in Deutschland verboten sind: Weil diese Leugnung gleichzeitig Volksverhetzung darstellt. Deswegen steht dies auch eben unter §130 des StGB.

    Geschichtsschreibung und Politik erkennen die Geschichte an. Mehrere Generationen jüdischer Menschen waren/sind Zeitzeugen und konnten berichten, was sie selbst erlebt oder von Verwandten/Bekannten gehört haben.

    Mit einer Leugnung ist automatisch die Behauptung verbunden, „die Juden“ hätten die Macht, die öffentliche Meinung zu steuern und würden dies als Gruppe (fast jeder würde bewusst lügen) benutzen, um eigene Vorteile zu gewinnen und „den Rest der Menschheit zu unterjochen“.

    Holocaustleugnung ist also zwangsläufig Volksverhetzung und das ist in Deutschland durch Gesetze klargestellt worden, als es in den 90ern eine riesige Welle dieser Form der Volksverhetzung gab.


  6. […] PA009 – Leugnung von Völkermord nicht unter Strafe stellen -> contra von kpeterl […]

  7. Enno Says:

    Ihr verwendet leider falsche Antragsnummern. PA009 ist im Antragsbuch/Spickzettel und Antragsportal „Einführung bundesweiter Volksentscheide“. http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA009 Nur in der Antragsfabrik stehen teilweise andere Nummern. Ich weiß auch nicht, wie das zustande kommt.


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