Das Warten auf das Sterben der letzten NS-Opfer

Über 70 Jahre nach Ende des Krieges sollen tschechische Roma eine Entschädigung erhalten. Es handelt sich „um eine Einmalzahlung von 2.500 € pro Person“, wobei maximal bis zu 15 Personen als EmpfängerInnen in Frage kommen, denn die restlichen möglichen Empfänger sind im Laufe der letzten Jahrzehnte verstorben. Was so zynisch ist wie es lächerlich klingt, ist trotzdem ein wichtiger Sieg. Den Sinti und Roma, die Opfer der Deutschen wurden, geht es um nichts weniger als die „Vollständige Anerkennung der Verbrechen an den europäischen Sinti und Roma. Erst vor kurzem hätten beispielsweise die niederländischen Sinti ebenfalls eine Zusage bekommen, die rumänischen Roma würden hingegen noch nicht berücksichtigt.
SS-Männer Erhalten Deutsche Renten, ihre Opfer nicht 
Die Bundesrepublik Deutschland, die Rechtsnachfolgerin des nationalsozialistischen Deutschen Reiches, führt sich – was ihre Verbindlichkeiten gegenüber den Opfern der Deutschen Vernichtungspolitik angeht – mehr als schäbig auf.
Dies besonders deswegen, weil jene, um deren Geld es geht, inzwischen alte Menschen sind, die vom Nationalsozialismus verfolgt, eingesperrt und gefoltert wurden, zudem noch unter Sklaverei-ähnlichen Bedingungen für die Deutschen arbeiten mussten und dafür nach wie vor keine oder nur skandalös geringe Entschädigungen erhalten.
Ehemalige SS-Männer erhalten, auf Antrag und mit Nachweis ihrer Ansprüche, deutsche Renten, auch wenn sie als ausländische Staatsbürger in deutschen Diensten und Teil eines Verbrecherregimes waren.
Die Bundesrepublik Deutschland hat bisher keine Entschädigung für verschleppte und zur Zwangsarbeit gepresste Slowenen bezahlt, ebenso wenig wie für polnische Opfer deutscher Vergeltungsaktionen. Durch die Deutschen während der Zeit des NS-Regimes verfolgte aus Israel, Tschechien und auch aus Deutschland müssen bis heute darum kämpfen, dass die erzwungene Arbeit, die sie in den Ghettos der Nationalsozialisten verrichten mussten, ihnen als rentenfähig bestätigt wird.
Millionen NS-Verfolgte, denen Deutschland die Entschädigung verweigert
Zwangssterilisierte und überlebende „Euthanasie“-geschädigte, verfolgte Homosexuelle und Zeugen Jehovas haben ebenso keine Entschädigung erhalten. Nicht anders verhält sich der deutsche Staat gegenüber rumänischen Opfern, ehemaligen sowjetischen Zwangsarbeitern sowie zur Zwangsarbeit gepressten italienischen Kriegsgefangenen.
Der Porrajmos kam in der Historie der deutschen Verbrechen schlicht nicht vor. Aber auch die Länder, aus denen die Sinti und Roma, die Opfer der Vernichtung wurden kamen, ignorierten das Leiden der Überlebenden.
Mitglieder der „im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher 1946 als ‚verbrecherische Organisation‘ eingestuften SS“ erhalten eine Deutsche Opferrente, wenn sie ein Soldbuch aus Auschwitz vorlegen, ihre Opfer, Auschwitz überlebende müssen um jeden Cent Kämpfen.
Für erpresstes Lösegeld wird die Rückzahlung verweigert
Wie unverfroren die Bundesrepublik Deutschland nicht nur den Opfern der deutschen Vernichtungspolitik jegliche Entschädigung verweigert, sondern sich auch noch an den Opfern dieser Politik bereichert zeigt der Fall der jüdischen Gemeinde von Thessaloniki.
Besonders widerlich ist das Vorgehen der Deutschen, um sich den Besitz der Gemeinde anzueignen. Denn als sich zeigte, dass die Jüdische Gemeinde den vollen Preis nicht entrichten konnte, boten die Deutschen der Gemeinde die Möglichkeit einer Zahlung in Sachleistungen an: „den Marmor des Ahnenfriedhofs der Gemeinde. Die Gemeinde willigte ein und bald wurde der Marmor von einer halben Million jüdischer Gräber herausgerissen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat das erpresste Lösegeld bis heute nicht zurückgezahlt und kämpft mit allen Mitteln darum, dieses Blutgeld auch nicht zurückzahlen zu müssen.
Vor diesem Hintergrund sind 2.500 € Sofortzahlung und die Anerkennung als Opfer der deutschen für zehn bis 15 Überlebende des deutschen Völkermords als das zu sehen, was es real ist: ein wichtiger Sieg der Opfer!
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