Verlogenheit der Flüchtlingspolitik

In der Flüchtlingspolitik offenbart sich die Verlogenheit der Bundesrepublikanischen Gesellschaft. Einerseits Fordern die Bürger der BRD an der Seite ihrer Regierung vollkommen zurecht von Ländern wie China oder Syrien die Einhaltung der Menschenrechte. Andererseits aber wird das Elend unzähliger Flüchtlinge an den eigenen Grenzen billigend in Kauf genommen und mit einer dezidierten Abschottungs- und Abschreckungspolitik stetig verschärft.

Die europäische Flüchtlingspolitik ist ein Beispiel dafür, wie Besitzstandswahrung über Menschenrechte gestellt wird. Sie offenbart, dass die Achtung der Menschenrechte ein nachrangiges Kriterium der europäischen Politik ist.

Besitzstandswahrung wird über Menschenrechte gestellt

Selbst wenn es die Flüchtlinge schaffen, Europas Mauern zu überwinden und in die BRD zu kommen, erwartet sie keine offene, menschenfreundliche Gesellschaft. Die Drittstaatenregelung [1] führt dazu, dass Flüchtlinge, die in die BRD einreisen, gnadenlos wieder zurückgeschickt werden, wenn sie aus einem sogenannten sicheren Drittstaat kommen.

Zu den Sicheren Drittstaat zählen die Staaten der EU, Island, Norwegen und Schweiz. Reist ein Flüchtling z.B. über Griechenland in die BRD ein, dann ist Griechenland für das Asylverfahren zuständig. Griechenland, das aufgrund der Schuldenkrise und der aufgezwungenen Finanziellen Schocktherapie am Ökonomischen Abgrund steht, muss dann das Asylverfahren durchführen. Entsprechend katastrophal ist dort die Lebenssituation von Flüchtlingen.

Aus Humanitären Gründen herrscht mittlerweile ein befristeter Abschiebestopp nach Griechenland, doch die BRD will am Dublin-II-Verfahren festhalten, um so wenig Flüchtlinge wie irgend möglich aufnehmen zu müssen. Reiche Staaten meinen sich durch finanzielle Transferleistungen von ihrer Verantwortung auf Schutz der Flüchtlinge freikaufen zu können. Mann denke hierbei nur an Italien, das Flüchtlinge in das Libyen Gaddafis schaffen ließ.

Abgesehen davon, dass die Drittstaatenregelung die fehlende Solidarität innerhalb der Europäischen Union offenbart, wird damit ein klares Signal an die Flüchtlinge gesendet: in der BRD seid ihr nicht willkommen, verschwindet wieder!

Das Recht auf Asyl, eigentlich ein Grundrecht , bekommen nur die Wenigsten zugesprochen und ist faktisch abgeschafft. Gerade die Drittstaatenregelung verhindert dessen Wahrnehmung, da behautet wird, dieses Grundrecht stände den Flüchtling nicht zu. Zwar können sie auch auf anderen Wegen versuchen, einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Das führt jedoch oft auf einen langjährigen Kampf mit den Mühlen der BRD Bürokratie hinaus, der viele Menschen zermürbt.

Das Recht auf Asyl  ist faktisch abgeschafft

Fremdbestimmung und staatliche Bevormundung prägen das Leben von Flüchtenden in der BRD. Flüchtende sind in der BRD der in Europa einzigartigen, „Residenzpflicht“ unterworfen. Im Rahmen der bundesdeutschen Asylgesetzgebung verpflichtet die „Residenzpflicht“ Flüchtende, sich nur im Landkreis der für sie zuständigen Ausländerbehörde aufzuhalten. Ein Verstoß gegen diese Auflage gilt als Straftat. Die „Residenzpflicht“ Reproduziert alltags rassistische und diskriminierende Denk- und Handlungsmuster. Sie stellt außerdem eine Einschränkung der Grundrechte dar und kriminalisiert Flüchtende. Dies geschieht, weil sie gezwungen sind, ihnen willkürlich auferlegte und inhumane Grenzen zu überschreiten, um ihren Alltag lebenswert gestalten zu können.

Die Erteilung von häufig sehr kurzfristigen Duldungen hält die Flüchtenden in dauerhafter Angst vor einer Abschiebung.

Wo die Flüchtenden in der BRD untergebracht werden, ist ebenfalls eine willkürliche Entscheidung des zuständigen Amtes. Sie werden nach einem System, welches die Asylsuchenden nach einem Zufallsprinzip in der ganzen BRD „gleichmäßig” verteilt. Hierbei sind bereits bestehenden sozialen Kontakten irrelevant. Dabei wird ihnen jegliches Mitspracherecht vorenthalten.

Untergebracht werden die Flüchtenden in den aller meisten Fällen in Sammelunterkünften also Zwangsunterbringungen, die fast immer abgelegen und kaum durch öffentliche Verkehrsmittel erreichbar sind. Flüchtlingswohnheime und Durchgangsunterkünfte sind für die meisten Flüchtenden keine sicheren Orte, an denen sie sich nach ihren traumatischen Erfahrungen zurückziehen können.

Das Problem ist nicht nur, dass sie abgelegen und durch die „Residenzpflicht“ geradezu isoliert leben, sondern vor Ort ebenfalls menschenunwürdige Zustände herrschen. Unzumutbarer Lärm, große Sanitärräume in unbeschreiblichen Zuständen und ohne Geschlechtertrennung, in denen nicht selten vor allem Frauen überfallen werden, sind nur einige dieser Missstände. Die Bewohner sprechen viele verschiedene Sprachen und somit gibt es wenig Möglichkeit zur verbalen Konfliktbewältigung.

Institutionelle Entmündigung

Die institutionelle Entmündigung der Flüchtlinge findet ihren Niederschlag auch in ihrer Versorgung. Die Sozialleistungen, die ihnen zustehen, werden vielerorts hauptsächlich in Form von Sachleistungen ausgezahlt, meist mit Gutscheinen oder Chipkarten, die nur in bestimmten, oft überteuerten, in der Nähe liegenden Geschäften für bestimmte Waren genutzt werden können. Auf diese Weise erfolgt eine Stigmatisierung dieser Menschen schon vor dem Einkauf. Außerdem gibt es Lebensmittelpakete und Textilien aus der Kleiderkammer.

Die medizinische Versorgung ist ein weiteres Beispiel dafür, dass Flüchtenden in der BRD das Grundrecht auf ein würdevolles Leben untersagt wird. Vor einem Arztbesuch muss ein Krankenschein vom jeweiligen Sozialamt eingeholt werden, welches in den meisten Fällen erst in der nächsten Kleinstadt zu finden ist. Die medizinische Behandlung selbst beschränkt sich dann meist auf die Symptombekämpfung – die Ausgabe von Schmerzmitteln ist die Regel, eine tatsächliche Behandlung der Krankheit die Ausnahme.

Die bisherigen Leistungen waren menschenunwürdig

Die bisherigen Leistungen für Flüchtende wurden durch das Bundesverfassungsgericht als menschenunwürdig erklärt, demnach erhalten Flüchtende von nun an Leistungen in Höhe von 336 Euro monatlich. (Anpassung an HartzIV-Satz). Davon müssen 130 Euro „für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens“ in bar ausgezahlt werden. Bislang lag dieser Betrag bei 40 Euro. Diese Veränderung ist nur ein Tropfen Wasser auf dem heißen Stein.

Darum ist es um so wichtiger, klar zu machen, das Menschen, die in Europa Zuflucht suchen, das Recht auf ein menschenwürdiges Leben haben. Das auch für sie ein Recht auf Bewegungsfreiheit und die Teilhabe an der Arbeitswelt, an Bildung und Kultur exestiert. Und dies natürlich auch, wenn die Gründe der Flucht noch nicht anerkannt sind, oder wenn eine Rückkehr in das Herkunftsland nicht möglich ist.

[1] als Dublin-II-Verfahren bezeichnet Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (Dublin II) http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EG)_Nr._343/2003_(Dublin_II)

http://www.wir-falken.de/show/5969278.html?searchshow=flucht

 

 

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    #rfcamp #refugeecamp #EU #Nobel #friedensnobelpreis Verlogenheit der Flüchtlingspolitik


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