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Die Piratenpartei und das Gewaltmonopol nach Istanbul und Frankfurt am Main

2. Juni 2013

Kurzfassung: Die gewaltsame Auflösung der Frankfurter Blockupy Demo bestätigt die Dringlichkeit unabhängiger Kontrolle Staatsgewalt ausübender Behörden.

Bei Gewaltakten der Polizei ging es immer darum, mit dem Gewaltmonopol des Staates „Ruhe und Ordnung“ zu garantieren und gleichzeitig das Gewaltmonopol des Staates durchzusetzen. Die Gewaltakte, die uns in den letzten Tagen aus der Türkei und aus Frankfurt (nur wenig) bekannt wurden sind dafür beispielhaft. Frankfurt ist das bundesrepublikanische, demokratische, dadurch abgemilderte Äquivalent zur menschenverachtenden Gewaltorgie am Bosporus.

Die Piratenpartei hat sich bisher nur rudimentär mit der Frage des Gewaltmonopols auseinandergesetzt. Dies soll ein erster Versuch der vertiefenden Auseinandersetzung sein.

Das Gewaltmonopol des Staates

Der von Max Weber geschaffene Begriff „Gewaltmonopol des Staates“ bezeichnet im Staatsrecht die ausschließlich den staatlichen Organen vorbehaltene Legitimation, physische Gewalt auszuüben oder zu legitimieren. Dieses Prinzip gilt als Grundlage für das Funktionieren von Staaten.

Folgt mensch dem Gedankengang von Max Weber, ist die Gesellschaft eine Arena von Machtkämpfen. Macht beschreibt dabei die Chance, den eigenen Willen gegen Widerstand durchzusetzen. Macht ist omnipräsent und gesellschaftliches Zusammenleben lässt sich als Folge von gewonnenen oder verlorenen Machtkämpfen charakterisieren.

Macht beruht hiernach immer auf Ungleichheit. Daher ist das Ergebnis eines Machtkampfes abhängig von der jeweiligen Machtkonstellation und führt in der Regel zur Auslese der Unterlegenen Individuen oder Gruppen.[1]
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