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Zu meiner Strafanzeige wegen Polizeigewalt in #Clausnitz

21. Februar 2016
tl;dr: Warum ich bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz eine Strafanzeige gemäß § 340 Abs. 1 StGB wegen Polizeigewalt in #Clausnitz erstattet habe.
 
Prolog
 
Clausnitz hat den Menschen wieder einmal europaweit das Versagen von Ministerpräsident Tillich und dem Sächsischen Innenministerium vor Augen geführt.
Ein rechter Mob blockiert und bedroht über Stunden einen Bus mit Flüchtlingsfamilien, die aus einem Kriegsgebiet geflüchtet sind. Polizisten zerren verängstigte Kinder gewaltsam aus dem Bus.
Sachsens Ministerpräsident Tillich will sich aus terminlichen Gründen zu alledem nicht äußern.
Der Chemnitzer Polizeipräsident Uwe Reißmann gibt bei einer Pressekonferenz (PK) den Flüchtlingen die Schuld an der Eskalation und erklärt, dass die Polizei Sachsen gegen einige von ihnen ermitteln wird. 
 
Strafanzeige 
 
Jürgen Kasek, Landesvorstandssprecher der Grünen in Sachsen hat schon am 19. Februar angekündigt, dass er Strafanzeige wegen Polizeigewalt in #Clausnitz erstatten wird. 
Der Idee sind bis heute mehrere Demokrat*Innen gefolgt und haben Strafanzeige wegen Polizeigewalt in #Clausnitz erstattet, worüber bei der PK des  Chemnitzer Polizeipräsidenten Uwe Reißmann durch die Sächsische Polizei gejammert wurde.
So wurde am 20. Februar von MdB Niema Movassat bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz eine Strafanzeige gemäß § 340 Abs. 1 StGB wegen Polizeigewalt in #Clausnitz erstattet. 
 
Warum eine Strafanzeige?
 
Ich bin nicht bereit, vor allem zu kapitulieren, was Zivilisation und Menschlichkeit ausmacht! 
Ich bin ebenfalls nicht bereit, die Aussage des Chemnitzer Polizeipräsidenten Uwe Reißmann, dass Gewalt gegen Kinder gerechtfertigt ist, oder wie er es sagt, dass „einfacher Zwang gegen Jugendliche und Kinder [durch die Polizei *] üblich“ ist widerspruchslos zu akzeptieren. Denn die Rechtfertigung der Gewaltanwendung gegen Jugendliche und Kinder, die von einem rechten Mob bedroht werden, ist nichts als Parteinahme und macht die Polizei zum Erfüllungsgehilfen des tobenden Mobs. 
 
Auch wenn ich der festen Überzeugung bin, dass Strafanzeigen wegen Polizeigewalt, bei welcher Staatsanwaltschaft in Sachsen auch immer gestellt, nicht zum Erfolg führen, werde ich die Anzeige von Niema Movassat kopieren und ebenfalls Strafanzeige gemäß § 340 Abs. 1 StGB wegen Polizeigewalt in #Clausnitz erstatten.  
 
Ich hoffe, viele andere werden ebenfalls Strafanzeige wegen Polizeigewalt in #Clausnitz erstatten.
 
Ich danke Niema Movassat, dass er seinen Anzeigentext öffentlich gemacht hat und so allen Interessierten eine Kopiervorlage geboten hat. Danke dafür! 
 
* ein „gegen Opfer“ sollte hier immer mitgelesen werden.